Welche Regeln gelten für E-Bikes?

Auf der Strasse sind seit einigen Jahren viele E-Bikes anzutreffen. Wie auch Fahrer von Fahrrädern ohne Motor und Autos haben sie sich an bestimmte Gesetzesregeln zu halten. Die wichtigsten Regeln haben wir für Sie kurz zusammengefasst.

E-Bike Regeln

Unterscheidung langsamer und schneller E-Bikes

Wenn man ein E-Bike kaufen möchte, muss man sich als erstes entscheiden, ob man sich für ein langsames oder ein schnelles E-Bike entscheidet.

Unterschieden werden die beiden Arten der E-Bikes, was die maximale Geschwindigkeit der Tretunterstützung ist. Ein "langsames" E-Bike (Leicht-Motorfahrräder) unterstützt bis 25 km/h, ein "schnelles" E-Bike (Motorfahrräder) bis 45 km/h. Je nach dem, für was man sich entscheidet, gelten unterschiedliche Regeln.

Geltende Regeln

Langsame E-Bikes Schnelle E-Bikes
Mindestalter

14 Jahre mit Kategorie-M-Führerschein

16 Jahre ohne Führerschein

14 Jahre mit Kategorie-M-Führerschein
Versicherungspflichtig

Nein. Meistens ist in der Privathaftpflicht die Haftung bei einem Fahrradunfall enthalten. Bei Unsicherheit bei der Versicherung nachfragen.

Obligatorische Haftpflichtversicherung.

Nummernschild

Nein

Gelbes Nummernschild erforderlich

Helmpflicht

Nein, wir empfehlen es aber!

Ja. Helm nach Norm 1078.

Beleuchtung

Tagfahrlicht obligatorisch. Vorderlicht muss immer eingeschaltet sein, auch bei Tag. Rücklicht muss montiert und bei Schlechtwetter eingeschaltet sein.

Tagfahrlicht obligatorisch. Vorderlicht muss immer eingeschaltet sein, auch bei Tag. Rücklicht muss montiert und bei Schlechtwetter eingeschaltet sein.

Rückstrahler

Erforderlich und nach hinten gerichtet.

Erforderlich und nach hinten gerichtet.

Rückspiegel

Nicht erforderlich

Obligatorisch

Fahrradglocke

Obligatorisch

Obligatorisch

Fahrerlaubnis

Radwege und Velostreifen.

Durchfahrt bei Mofaverbot erlaubt.

Fussgängerflächen mit "Velo gestattet" erlaubt.

Radwege und Velostreifen.

Durchfahrt bei Mofaverbot nur mit abgestelltem Motor erlaubt.

Fussgängerflächen mit "Velo gestattet" nur mit abgestelltem Motor erlaubt.

Sonstige Ausstattung

 

Tachopflicht ab dem 01.04.2024.


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