Ab wann darf man in der Schweiz E-Bike und E-Trotti fahren?

Welche Gesetze gelten in der Schweiz für E-Trottinette und E-Bieks?

Immer wieder sehen wir Schulkinder auf E-Bikes oder Elektro-Trottis auf den Strassen. Doch nach Gesetz ist dies für viele noch nicht erlaubt. Hätten Sie gewusst, wie dies bei uns in der Schweiz  gesetzlich geregelt ist?

Elektro-Trottinett

  • Ab 14 Jahren nur mit Führerausweis Kategorie M/G
  • Ab 16 Jahren kein Führerausweis mehr erforderlich
  • max. 500 W Antriebsleistung erlaubt
  • Tagfahrlicht (Pflicht)
  • Helm empfohlen

In der Schweiz sind E-Trottinette als Kleinfahrzeuge eingestuft und unterliegen somit den gleichen Gesetzen wie E-Bikes und andere Kleinfahrzeuge. Gemäss diesen Gesetzen müssen E-Trottinette bestimmte technische Anforderungen erfüllen, wie zum Beispiel eine maximale Leistung von 500 Watt und eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.

Auch wissen viele nicht, dass ein solches Gefährt erst ab 14 Jahren mit bestandener Mofaprüfung oder Traktorprüfung gefahren werden darf. Ab 16 Jahren ist kein Führerausweis mehr erforderlich. Auch werden E-Trottinette oft ohne Licht gefahren, was aber gesetzlich vorgeschrieben wäre.

E-Bike bis 25 km/h

  • Ab 14 Jahren nur mit Führerausweis Kategorie M/G
  • Ab 16 Jahren kein Führerausweis mehr erforderlich
  • max. 500 W Antriebsleistung erlaubt
  • Tagfahrlicht (Pflicht)
  • Helm empfohlen

Bei E-Bikes gelten die ähnlichen Regelungen wie bei den E-Trottinette. Ein E-Bike darf im Gegensatz zum E-Trottinett bis 25 km/h unterstützen, aber auch dieses darf erst ab 14 Jahren gefahren werden, wenn man die Mofa- oder die Traktorprüfung bestanden hat. Ab 16 Jahren ist wiederum kein Führerausweis mehr erforderlich.

Seit April 2022 gilt in der Schweiz die Tagfahrlichtpflicht für E-Bikes. Somit muss auch hier immer mit Licht gefahren werden.

E-Bike bis 45 km/h

  • Ab 14 Jahren nur mit Führerausweis Kategorie M/G
  • max. 1000 W Antriebsleistung erlaubt
  • Tagfahrlicht (Pflicht)
  • Helm obligatorisch

Ein E-Bike, das bis 45 km/h unterstützt, darf man ausschliesslich mit gültigem Führerausweis der Kategorie M/G fahren. Schliesslich wird hier das Fahrrad auch eingelöst und wird mit Nummernschild gefahren.

Kategorie M und G sind selbstverständlich nach Erwerb der Autoprüfung automatisch im Führerausweis enthalten.

Anders als bei den E-Bikes, die bis 25 km/h unterstützen, ist hier der Helm obligatorisch.


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