Einführung der E-Vignette am 1. August 2023

Ab dem 1. August 2023 wird in der Schweiz die E-Vignette eingeführt. Die bekannten Klebevignetten sind weiterhin gültig und können weiterhin gekauft werden. Was die neue Form der Vignette für Vorteile bringt und wie diese funktioniert, stellen wir Ihnen hier kurz vor.

Was ist die E-Vignette?

Wer in der Schweiz die Autobahn benutzt, muss bekanntlich eine Autobahnvignette kaufen, und diese am Fahrzeug ankleben. Nebst der Klebevignette wird nun neu eine elektronische Form der Vignette angeboten. Dabei wird das Kontrollschild des Fahrzeuges online registriert und die Vignette elektronisch hinterlegt. Über das Webportal des BAZG kann diese bezogen werden.

Die E-Vignette ist im Gegensatz zur Klebeetikette somit nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kontrollschild gebunden. Der Preis für die E-Vignette ist gleich dem Preis der Klebevignette (CHF 40.00).

Welche Vorteile bringt die E-Vignette?

Da die E-Vignette nicht Fahrzeuggebunden ist, profitieren vor allem die Besitzer von Wechselschilder. Nun muss nicht mehr für beide Fahrzeuge eine Vignette gekauft werden. Das einmalige Lösen einer E-Vignette für das entsprechende Kontrollschild reicht bereits aus.

Auch wer im Verlauf des Jahres einen Fahrzeugwechsel vornimmt, muss für das neue Fahrzeug nicht wieder eine neue Vignette kaufen. Wenn das gleiche Kontrollschild übernommen wird, läuft die Gültigkeit der E-Vignette weiter.

Kann ich weiterhin mit der Klebevignette fahren?

Ja, die E-Vignette löst die Klebevignette nicht ab, sondern ist lediglich eine Ergänzung. Die Klebevignetten können weiterhin an bekannten Verkaufsstellen gekauft werden. Der Verkaufspreis von CHF 40.00 und die Gültigkeit bleibt unverändert.


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